Voraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum dritten Einstiegsamt kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und die entsprechende Bildungsvoraussetzung nachweist.

 

Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Drittstaats, dem Deutschland oder die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikation eingeräumt haben

  • die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten

  • die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung (gesundheitliche Eignung)

Bildungsvoraussetzung ist die Fachhochschulreife oder das Abitur.
  

Durch die duale Ausrichtung des Studiums muss die Bewerbung bei der Ausbildungsbehörde erfolgen. Über diese erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung die Anmeldung zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.